Bodenschutz beim Bauen
Beim Bauen werden oft grosse Mengen fruchtbaren Bodens ausgehoben, gelagert und später für Rekultivierungen oder Bodenverbesserungen wieder verwendet. Zudem werden Böden vorübergehend für Bauinstallationen, Pisten oder für Depots beansprucht.
Die Verletzlichkeit des Bodens stellt besondere Anforderungen an die Erdarbeiten. Ein effektiver Bodenschutz betrifft deshalb das gesamte Bauprojekt von der Planung und Submission, über die Ausführung, die Rekultivierung bis zur Folgebewirtschaftung. Basierend auf den vielfältigen Erfahrungen der letzten Jahre hat sich eine gute fachliche Praxis entwickelt. Eine Übersicht bietet die Aktion „Bodenschutz lohnt sich“ .
Bodenschutzkonzept
Bei grösseren Bauvorhaben ist ein Bodenschutzkonzept erforderlich, das alle bodenrelevanten Aspekte darlegt.Das Bodenschutzkonzept muss vor Erteilung der Baubewilligung von der Abteilung Boden beurteilt und gutgeheissen werden.
- Anforderungen an ein Bodenschutzkonzept(pdf, 49KB)
Bodenkundliche Baubegleitung
Heute sorgen bodenkundliche Baubegleitern (BBB) für eine bodenschutzkonforme Realisierung eines Bauvorhabens von der Planung bis zur Abnahme der Folgebewirtschaftung. Die Aufgaben der BBB werden in einem Pflichtenheft geregelt.
Bodenfeuchte / Saugspannung
Zentral für bodenschonende Erdarbeiten sind genügend abgetrocknete Böden. Der jeweils nötige, minimale Abtrocknungsgrad des Bodens ist abhängig von der Bodenart (Tongehalt) sowie von Gewicht und Flächendruck der zum Einsatz gelangenden Maschinen und Fahrzeuge. Geeignete Messgrösse hierzu ist die Wasserspannung, auch Saugspannung genannt.
Das Bodenmessnetz zeigt aus den verschiedenen Regionen des Kantons die aktuellen Messwerte der Bodenfeuchte. Für individuelle Messungen der Saugspannung werden weiterhin Tensiometer eingesetzt.
- Tensiometer: Funktionsweise und Interpretation(pdf, 269KB)
Prüfperimeter Bodenabtrag
Böden können aufgrund von Schadstoffeinträgen chemisch belastet sein. Werden bei Bauarbeiten potenziell schadstoffbelastete Böden abgetragen, dürfen diese nicht unkontrolliert verteilt werden. Böden, bei denen ein begründeter Verdacht auf eine Schadstoffbelastung vorliegt, sind im Prüfperimeter Bodenabtrag eingetragen. Liegt ein Bauvorhaben auf einer Verdachtsfläche gemäss Prüfperimeter Bodenabtrag, so darf abgetragener Boden ohne Untersuchung nur am Ort der Entnahme weiterverwendet werden. Ist dies nicht möglich, muss er fachgerecht gemäss Abfallverordnung (VVEA, SR 814.600) entsorgt werden. Für alle weiteren Verwertungen muss der Boden vorgängig untersucht und die Weiterverwendung vom Amt für Umwelt genehmigt werden.
Folgebewirtschaftung rekultivierter Flächen
Ein wichtiger Punkt für eine erfolgreiche Rekultivierung ist eine sorgfältige Folgebewirtschaftung. Sie hat zum Ziel, dass der rekultivierte Boden und seine Fruchtbarkeit sich erholen können. Dies bedeutet:
- Befestigung der labilen Bodenstruktur durch Lebendverbau mit Wurzelwerk. Die Tragfähigkeit und Befahrbarkeit des Bodens werden so verbessert und ein zusammenhängendes Porensystem gefördert.
- Förderung der Bodentiere, vor allem der Regenwürmer, die nebst dem Graben von Grobporen vor allem auch für die Bildung der Ton-Humuskomplexe (Krümel) im Boden wichtig sind.
- Belebung der biologischen Erschliessung inaktiver, verdichteter Schollen durch Feinwurzeln.
Damit diese Ziele erreicht werden, darf während der Folgenutzungsphase nicht die Maximierung des Ertrages, sondern muss die Optimierung der Lebensbedingungen für Pflanzen und Bodentiere absoluten Vorrang haben. Es ist daher wichtig, Fragen der Folgebewirtschaftung und der Ertragsausfallentschädigung im Voraus zu regeln.
- Folgebewirtschaftung rekultivierter Flächen(pdf, 231KB)
Weitere Wegleitungen und Richtlinien
- Bodenschutz beim Bauen, Leitfaden Umwelt Nr. 10, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, Bern, 2001
- Richtlinien zum Schutze des Bodens beim Bau unterirdisch verlegter Rohrleitungen (Bodenschutzrichtlinien), Bundesamt für Energiewirtschaft (BEW), Bern, 1997
- SN 640 581, Erdbau, Boden - Bodenschutz und Bauen, Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute: Zürich, 2017
- Richtlinien für den fachgerechten Umgang mit Böden, FSK-Rekultivierungsrichtlinie, Schweizerischer Fachverband für Sand und Kies, Kulturland und Kiesabbau Bern, 2001
- Handbuch Probenahme und Probenvorbereitung für Schadstoffuntersuchungen in Böden. Bundesamt für Umwelt (BAFU). Bern, 2003
- Bodenschutz bei korrosionsgeschützten Objekten. Arbeitshilfe der Bodenschutzfachstellen der Kantone und des Bundes, 2010