Abbau- und Wiederherstellungskonzept für Kleinabbaustellen

Das Amt für Umwelt stellt für Kleinabbaustellen eine Vorlage für ein Abbau- und Wiederherstellungskonzept zur Verfügung. Als Kleinabbaustellen gelten Gruben mit weniger als 5'000 m2 Gesamtfläche und weniger als 3'000 m3 Abbaumenge pro Jahr, wenn das abgebaute Material für den lokalen Eigenbedarf genutzt wird. Typischerweise handelt es sich dabei um gemeindeeigene Mergelgruben, in welchen Material für den Bau und Unterhalt von Wald- und Flurwegen abgebaut wird. Kleinabbaustellen erfordern keinen Eintrag im kantonalen Richtplan und keinen Gestaltungsplan. Das Abbau- und Wiederherstellungskonzept ist als Beilage zu einem Baugesuch einzureichen.