Oberflächennahe Anlagen (ONA)

Diese Anlagen nutzen die oberflächennahe Geothermie bis in ca. 4 m Tiefe. Wie bei Erdwärmesonden zirkuliert dabei eine Wärmeträgerflüssigkeit in den horizontal verlegten Leitungen des Erdregisters oder den spiralförmig im zylindrischen Erdwärmekorb aufgewickelten Kunststoffrohren und entzieht dem Untergrund Wärme. Rammpfähle lassen sich als sogenannte Energiepfähle verwenden. Ähnlich wie bei Erdwärmesonden werden in diesem Fall im Innern der Pfähle doppel- oder vierfach-U-Rohre aus Polyethylen eingebaut und mit Beton ummantelt.

Aus Sicht des Grundwasserschutzes sind ONA grundsätzlich unproblematisch, wenn folgende Punkte beachtet werden:

  • Erdregister und Wärmekörbe müssen einen Mindestabstand von 2 m zum höchsten Grund­wasserspiegel (HGW) einhalten. Sie sind immer bewilligungspflichtig.
  • Energiepfähle oder ähnliche thermoaktive Elemente mit Betonummantelung (z.B. Eisspei­cher), welche unter den HGW eingebaut werden, sind als Einbauten ins Grundwasser zu behandeln und benötigen eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung und allenfalls eine Nutzungsbewilligung des Bau- und Justizdepartements (BJD) vertreten durch das Amt für Umwelt (AfU). 
  • Energiepfähle oder ähnliche thermoaktive Elemente mit Betonummantelung (z.B. Eisspei­cher), die 2 m über dem HGW oder ausserhalb von Grundwassergebieten (Rand­gebiet Gewässerschutzbereich Au oder übrige Bereiche (üB) geplant sind, benötigen keine gewässerschutzrechtliche Bewilligung.