Unfall

Seit dem 1. Januar 1984 werden alle Arbeitnehmenden obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten versichert.

Was ist ein Unfall?

Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

Unfallarten

Die Unfallart beschreibt im Allgemeinen den Ort des Unfallgeschehens oder die vorher ausgeübte Tätigkeit näher.

Beispielsweise ist ein Betriebsunfall ein Unfall, den ein Versicherter bei einer Tätigkeit aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses oder einer anderen versicherten Tätigkeit erleidet und der zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Der Begriff „Arbeitsunfall“ umfasst innerbetriebliche Arbeitsunfälle (z.B. bei Tätigkeiten in Produktion und Verwaltung), ausserbetriebliche Arbeitsunfälle (etwa bei Montagetätigkeiten und auf Dienstwegen) und Arbeitswegunfälle (auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit).

Unter dem Begriff der Nichtberufsunfälle sind z.B. Sportunfälle, Verkehrsunfälle, die sich nicht in Zusammenhang mit der Berufsarbeit ereignen, sowie Unfälle im häuslichen Bereich, bei privater Tätigkeit oder allgemein in der Freizeit zu verstehen.