Aufträge / Entschädigungen

Ausgangslage

Um die Rechtsgleichheit innerhalb des Kantons als Arbeit- bzw. Auftraggeber in Bezug auf die Frage "Auftrag oder Anstellungsvertrag" und auch in Bezug auf die Honorarhöhe zu gewährleisten, ist es not­wendig, Kriterien für die Auftragserteilung zu definieren. Aus diesem Grund wurde die "Weisung über die Erteilung und Entschädigung von Aufträgen" erarbeitet.

Der Einfachheit halber wird in dieser Weisung nur der Begriff „Auftrag“ verwendet. Insbesondere für Werkverträge gilt diese Weisung ebenso.

Geltungsbereich und Grundsatz

Die Weisung über die Erteilung und Entschädigung von Aufträgen gilt für die kantonale Verwaltung, die kantonalen Schulen und die kantonalen Anstalten. Der Solothurner Spitäler AG, der Gerichtsverwal­tung und der BVG- und Stiftungsaufsicht wird empfohlen, die Weisung sinngemäss anzuwenden.