Arbeitszeit

Um eine einheitliche und damit rechtsgleiche Anwendung in Zeitwirtschaftsfragen zu gewährleisten, hat das Personalamt die Weisung über die Zeitwirtschaft erarbeitet. Diese ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Um die Dienststellen bei der Anwendung der neu erarbeiteten Weisung zu unterstützen, wurden Anwendungsbeispiele für die unterschiedlichen Absenzen erarbeitet und diverse Berechnungshilfsmittel sowie Formulare (z.B. Ferienkürzungen) erstellt.

Jahresarbeitszeit

In der kantonalen Verwaltung gilt das Jahresarbeitszeitmodell SOJAZ (Solothurner Jahresarbeitszeit). Damit kann flexibel auf betriebliche und private Bedürfnisse reagiert werden und Mitarbeitende haben bei der Gestaltung ihres Arbeitsalltags viel Spielraum.

Im Gespräch mit Vorgesetzten und Team wird bei der Arbeitszeiteinteilung eine optimale Lösung gesucht. Dabei werden zuerst die betrieblichen Bedürfnisse, dann Bedürfnisse des Teams und zuletzt die persönlichen Bedürfnisse berücksichtigt.

Teilzeitarbeit

In der kantonalen Verwaltung wird viel Teilzeit gearbeitet. Rund die Hälfte aller Mitarbeitenden hat ein Teilzeitpensum.

Zeiterfassung

In der Regel wird die Arbeitszeit elektronisch erfasst.