Nebenbeschäftigung - öffentliches Amt

Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist mit dem Gesuchsformular auf dem Dienstweg der Anstellungsbehörde zu melden. Die Ausübung eines öffentlichen Amtes ist dann zu melden, wenn die Arbeitszeit tangiert wird oder Konflikte mit dienstlichen Interessen entstehen können.