Anstellungsbedingungen / GAV

Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Der GAV wurde sozialpartnerschaftlich mit den Personalverbänden ausgehandelt. Er ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und hat u.a. zum Ziel, fortschrittliche Arbeitsbedingungen anzubieten.

Im GAV sind die wesentlichen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmenden festgehalten; er wird ausserdem in der Gesamtarbeitsvertragskommission (GAVKO) laufend weiterentwickelt.