Unfall-Zusatzversicherung

1. Freiwillige Zusatzversicherung bei Unfall

Die Unfall-Zusatzversicherung bietet folgende Vorteile:

  • Verbesserte «Leistungen» (Ergänzungen zu den Pflichtleistungen; Stichwort 2-Klassenmedizin; Auslandsrisiken)
  • Keine Leistungseinschränkungen (Geldleistungen Grobfahrlässigkeit/Wagnisse)
  • optimierte «Prozesse/Abwicklungen» (Vertrag & Schadenfall)
  • tiefere «Kosten/Prämien» (gegenüber privatem Einzeltarif)

Als Nachweis gilt der Abzug auf der Lohnabrechnung. Es gibt keine eigentliche Police für die Versicherten.

2. Abredeversicherung

Beim Austritt aus dem Staatsdienst oder bei Unterbruch des Arbeitsverhältnisses (z.B. bei unbezahltem Urlaub) bleibt der Versicherungsschutz für Nicht–Berufsunfälle noch 31 Tage bestehen. Mitarbeitende haben die Möglichkeit diesen Versicherungsschutz mit der Abredeversicherung für maximal sechs Monate zu verlängern. 

Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf dem nebenstehenden Merkblatt. Sofern Sie diesen Versicherungsschutz wünschen, können Sie via elektronischem Portal (Link in der rechten Spalte) den Abschluss selbständig umsetzten. Bitte beachten Sie die definierten Fristen und Instruktionen der Versicherung.

Die SUVA-Versicherten Mitarbeitenden (BJD exkl. STAWA, JUGA, MFK) melden sich beim zuständigen Departementssekretariat.

Pensionierten wird empfohlen den Unfallversicherungsschutz (Obligatorium) bei Ihrer privaten Krankenkasse unter Berücksichtigung der Nachdeckungsfrist von 31 Tagen einzuschliessen. Für die Fortführung der freiwilligen Unfall-Zusatzversicherung gehen Sie bitte im Stichwortverzeichnis auf «Pensionierte» (Anschlusslösung).