Unfallmeldung

Alle Angestellten der Verwaltung, der kantonalen Schulen, der Gerichte, der kantonalen Anstalten, den selbständigen Institutionen  und des kantonalen Polizeikorps (ohne die separat abgesicherten Angestellten der soH) sind durch das Personalamt obligatorisch Unfall versichert (Zürich/SUVA; siehe Stichwort „Unfallversicherung“).

Ist eine Person infolge eines Unfalles ganz oder teilweise arbeitsunfähig, ist bereits ab dem 3. Kalendertag nach dem Unfalltag ein Arztzeugnis erforderlich.

Alle Unfälle (d.h. auch Bagatellfälle ohne Arbeitsunfähigkeit) müssen entweder durch die versicherte Person, durch die Angehörigen oder den/die Vorgesetzten dem Personalamt gemeldet werden. Mit dem elektronischen Formular (Formular in der rechten Spalte) werden alle relevanten Informationen erfasst, bestätigt und automatisch weitergeleitet. Mit der Meldung ist ein allenfalls vorhandenes gültiges Arztzeugnis einzureichen, welches bei der Erfassung einfach angehängt werden kann.

Der zuständige Unfallversicherer übernimmt in der Folge die Fallbearbeitung. Er bestimmt und koordiniert das weitere Vorgehen. Folgender Prozessablauf ist definiert:

Der Sicherheitsstandard der Übermittlung entspricht „Banken- & Versicherungs-Niveau“.