Waldbrandgefahr

Lagebeurteilung vom 08.05.2024 (nächste ordentliche Beurteilung folgt am 16.05.2024)

Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 1 "gering"

Feuer entstehen nur in Ausnahmefällen und breiten sich langsam aus. Mit gebotener Sorgfalt dürfen Feuer im Wald entfacht werden. Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen nicht im Freien entsorgt werden.