Waldbrandgefahr
Lagebeurteilung vom 11.09.2026 (nächste ordentliche Beurteilung am 17.09.2026)

Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 3 "erheblich"
Bereits brennende Streichhölzer oder Funkenflug können einen Brand verursachen. Das Feuer breitet sich aufgrund der erhöhten Trockenheit rasch aus, insbesondere bei Wind oder am Hang. In befestigten Feuerstellen darf Feuer entfacht werden – aber nur mit sehr grosser Sorgfalt. Bei Wind ist von Feuern im Wald und in Waldesnähe abzuraten. Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen nicht im Freien entsorgt werden.
Aufhebung der Allgemeinverfügung des Feuer- und Feuerwerksverbots
Merkblatt "Dem Waldbrand einen Schritt voraus"
Medienmitteilungen
26.08.2026 Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft – Feuerverbot wird teilweise gelockert
30.07.2026 Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot
10.07.2026 Deitingen: Stoppelfeldbrand erfordert Feuerwehreinsatz
08.07.2026 Breitenbach: Abgeerntetes Getreidefeld in Brand geraten
07.07.2026 Stüsslingen: Ballenpresse gerät auf Getreidefeld in Brand
03.07.2026 Feuer- und Feuerwerksverbot Kanton Solothurn
27.06.2026 Gunzgen: Stoppelfeldbrand löst Feuerwehreinsatz aus
26.06.2026 Neuendorf: Feuerwehreinsatz wegen Stoppelfeldbrand
20.06.2026 Biberist: Feuerwehreinsatz wegen Feldbrand – niemand verletzt
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Katastrophenvorsorge
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Solothurn