Regionale Führungsstäbe (RFS)

Der Regionale Führungsstab (RFS) trifft im Bereich der zivilen Katastrophen- und Kriegsvorsorge alle geeigneten Vorbereitungs- und Durchführungsmassnahmen. Er stellt dafür bei Bedarf der regionalen Bevölkerungsschutzkommission Antrag auf Genehmigung.

Jede Region hat eine Bevölkerungsschutzkommission. Diese besteht aus Gemeinderatsmitgliedern und Vertretern aus der Bevölkerung der zugehörigen Gemeinden der Region. Sie stellt das politisch legitimierte Bindeglied zwischen den Partnerorganisationen einerseits und den Gemeindevertretern der Vertragsgemeinden andererseits dar.

Im Falle einer besonderen oder ausserordentlichen Lage koordiniert der RFS Sofort- und Behebungsmassnahmen mittels der Bevölkerungsschutzmittel und weiterer Partner innerhalb der Region.

Er ist verantwortlich für die Warnung, Alarmierung und Information der Bevölkerung. Er nimmt Verbindung zum Kantonalen Führungsstab (KFS) auf und stellt bei Bedarf begründete Begehren.

Im Detail heisst das:

1. Planung (inkl. à jour-Haltung) für den Bevölkerungsschutzkreis (BSK)

  • Erstellen einer Gefahren- und Risikoanalyse
  • Erstellen eines daraus resultierenden Bewältigungsplanes (Notfalldokumentation)
  • Erstellen einer Evakuierungsplanung
  • Erstellen einer umfassenden Ressourcendatenbank (ResMaR)

2. Alarmierung und Information

  • Unterstützung aller Massnahmen zur Alarmierung und Vorbereitung von Verhaltensmassnahmen
  • Informieren der Bevölkerung im BSK

3. Personendaten

  • Lieferung von Personendaten an die Einsatzleitung oder den KFS
  • Mithilfe bei der Erfassung von Personendaten im Ereignisfall

4. Betreuung / Evakuation

  • Betreuen vom Ereignis betroffener Personen
  • Betreuen evakuierter oder obdachloser Personen
  • Evakuieren von Teilen der Einwohner im BSK

5. Logistik

  • Verpflegung und Versorgung der Führungs- und Einsatzformationen ab der sechsten Einsatzstunde

6. Sicherheit / Ordnung

  • Sicherstellen von Sicherheit und Ordnung im BSK

7. Energie / Abfall

  • Sicherstellen der allgemeinen Versorgung und Entsorgung im BSK

8. Ablösung / Ressourcen

  • Zur Verfügung stellen von eigenen personellen Verstärkungen und Ablösungen
  • Organisation und zur Verfügung stellen von speziellen Ressourcen

9. Kulturgüterschutz

  • Registrieren und Lagern von geborgenen oder evakuierten Kulturgütern

10. Instandstellung

  • Leiten aller Massnahmen für die Instandstellung der privaten, industriellen und kommunalen Infrastruktur im BSK

11. Unterstützung

  • Situative Unterstützung der Einsatzleitung oder des KFS

12. Weitere Aufgaben

  • Der Regierungsrat, der KFS sowie das KP Front kann weitere Aufgaben zuweisen
  • Gewisse Aufgaben können auch an die RZSO delegiert werden.