Leistungsbonus

Der Leistungsbonus LEBO ist Teil unseres Besoldungssystems und wird in Anlehnung an das Beurteilungs- und Entwicklungsgespräch (siehe rechts) ermittelt und durch die Vorgesetzten im Rahmen der für den LEBO zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel festgelegt (GAV § 134).

Er ist ein Instrument, um den Lohn gemäss den Arbeitsresultaten (Zielerreichung) und dem Verhalten zu individualisieren und zu differenzieren. Der Lebo ist also als eine Art Wertschätzung für die effektiv erbrachte und beurteilte Arbeitsleistung zu verstehen.

Voraussetzung für den Lebo sind:

  • das BEG wurde durchgeführt
  • es wurde in der Beurteilungsperiode mindestens 6 Monate gearbeitet (Neuanstellung, Mutterschaftsurlaub, Krankheit...) (GAV § 139)

Die Anspruchsregelungen für einen LEBO sind in § 134 des GAV (siehe rechts) verankert und er wird jeweils im Juni ausbezahlt.