Treueprämie

Bezahlter Urlaub

Arbeitnehmende haben Anspruch auf einen bezahlten Urlaub in folgendem Umfang:

a) nach Vollendung des 15. Dienstjahres:5 Arbeitstage
b) nach Vollendung des 20. Dienstjahres:15 Arbeitstage
c) nach Vollendung des 25. Dienstjahres
    sowie nach je 5 weiteren Dienstjahren
20 Arbeitstage

Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs ist das durchschnittliche Pensum der letzten fünf Jahre massgebend.

Details und weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem GAV § 168 - 172.