Krankentaggeld

Grundsätzliches zum Krankentaggeld

Der Kanton Solothurn verfügt seit dem 1. Januar 2014 über eine Krankentaggeldversicherung. Alle Angestellten in der Verwaltung, den kantonalen Schulen, den Institutionen innerhalb der Berufsbildungszentren, den Gerichten, den kantonalen Anstalten und den Lehrkräften der Volksschulen (ohne die separat abgesicherten Angestellten der SoH) sind für mögliche längerfristige Krankheitsfälle versichert.
Wichtig zu beachten ist, dass es für den Anspruch auf Krankentaggeld unterschiedliche Wartefristen gibt, welche auf die Vertragsart „unbefristete/befristete Anstellung“ Bezug nehmen. Weitere Informationen vermittelt das entsprechende Merkblatt (siehe rechte Spalte).

Erkrankte Mitarbeitende müssen nach 15 Tagen Abwesenheit erstmals dem Personalamt mit dem elektronischen Formular "Krankheitsmeldung an das Personalamt" gemeldet werden.

Den Ablaufprozess zu den Krankheitsmeldungen an das Personalamt finden Sie unter „Krankheitsmeldung“.

Krankentaggeld - Übertritt in die Einzelversicherung

Mit der kollektiven Versicherungslösung haben aus dem Staatsdienst austretende Mitarbeitende die Möglichkeit, innert 3 Monaten ohne Gesundheitsprüfung in die Einzelversicherung des bisherigen Versicherers Visana überzutreten.