Lohnfortzahlung - Unfall

Unbefristetes Anstellungsverhältnis

Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf den vollen Lohn:

  • während der Probezeit für die Dauer von 6 Monaten
  • nach Ablauf der Probezeit für die Dauer von 12 Monaten

Befristetes Anstellungsverhältnis:

Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf den vollen Lohn:

  • für die Dauer von 3 Monaten im 1. Dienstjahr
  • für die Dauer von 6 Monaten im 2. Dienstjahr
  • ab dem 3. Dienstjahr wie beim unbefristeten Anstellungsverhältnis

Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers erlischt in jedem Fall mit Ablauf des Anstellungsverhältnisses.