Beitrag Kinderbetreuung

Finanzielle Beiträge an die familienergänzende Betreuung von Kindern der Staatsangestellten

Als fortschrittlicher Arbeitgeber unterstützt der Kanton Solothurn beiden Elternteilen das Verbleiben im Arbeitsprozess. Er beteiligt sich daher an den Betreuungskosten für die familienergänzende Kinderbetreuung in Form von finanziellen Beiträgen.

In den Genuss dieser Beiträge kommen - bei Vorliegen der Voraussetzungen - Angestellte der kantonalen Verwaltung, Polizei, kantonalen Lehrerschaft, selbständigen Anstalten, Gerichte und Solothurner Spitäler.

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