Betrug auf Online-Marktplätzen

Kaufen und verkaufen Sie aktiv auf Kleinanzeigen-Plattformen (bspw. Facebook-Marketplace, ricardo oder tutti) Gegenstände, so ist besonders bei vermeintlichen Schnäppchen Vorsicht geboten. Kleinanzeigen-Betrug über Online-Marktplätze gehört zu den häufigsten angezeigten Cyberdelikten bei der Polizei.

Über ein gefälschtes Benutzerkonto (Fake-Account) bieten angebliche Verkäufer/-innen Gegenstände zu sehr günstigen Preisen zum Verkauf an, Diese sind dabei meistens klar günstiger als Angebote identischer Gegenstände weiterer Verkäufer/-innen, was ein zielgerichtetes Interesse auf das Betrugsangebot wecken soll. Die Käuferin oder der Käufer soll in der Folge die Waren sogleich im Voraus mittels Twint oder Banküberweisung bezahlen, ohne diese jemals persönlich gesehen zu haben. Oft werden hierbei auch Teilzahlungsoptionen angeboten um eine gewisse Sicherheit zu erwecken. Da jedoch sowieso keine Lieferung der Ware erfolgt, ist auch das Geld einer Anzahlung verloren. Um vertrauenswürdig zu wirken, wird zur Überweisung von Bankzahlungen zudem oft ein Schweizer Bankkonto angegeben. Die Kontoinhaber sind dabei aber lediglich sogenannte «Money Mules» (Geldesel), welche aus Unwissenheit zu Mithelfer/-innen der Täterschaft in der Schweiz werden und nach dem Erhalt der Banküberweisung auf ihr eigenes Konto, dass Geld sogleich ins Ausland zu den Betrügerinnen und Betrügern weiterleiten.

Mittels folgenden Tipps können Sie womöglich einen Betrug entdecken oder sich davor schützen

  • Sofern ein Angebot als «zu schön um wahr zu sein» ist, könnte es auch so sein und sich um einen Betrug handeln. Hinterfragen Sie also die Realität von Angeboten.
  • Lassen Sie sich beim Kauf oder Verkauf eines Gegenstandes nicht unter Druck setzen, denn so passieren oft leichtsinnige Handlungen. Prüfen Sie Angebote und Ablauf in aller Ruhe.
  • Den Facebook Account hinsichtlich Echtheit überprüfen/analysieren.
    • Wirkt das Profil der Verkaufsperson real, sind bspw. ein Profilbild oder Freunde vorhanden oder wurde das Konto erst vor kurzem erstellt)
    • Googeln Sie den Namen des angeblichen Profilbesitzers der Profilbesitzerin (findet sich nichts, kann dies eher bedenklich sein)
    • Mittels Google-Bildersuche das Bild des angeblichen Profilbesitzers der Profilbesitzerin hinsichtlich eins anderen Auftauchens überprüfen
    • Finden regelmässige Profilbewegungen mit persönlichem Bezug statt
  • Nutzen Sie die integrierte Chatfunktion der Verkaufsplattform. Wechseln Sie nicht zu anderen Nachrichten-Apps oder einer Kommunikation über E-Mail.
  • Geben Sie bei einem schriftlichen Kontakt keine persönlichen sowie sensiblen Daten preis und unterlassen Sie einen Versand von Dokumenten (Ausweispapiere oder dergleichen)
  • Bei Bezahlung mit Twint vorher auf die Telefonnummer anrufen und nachfragen.
  • Treten Sie als Verkäufer/-in auf, so versenden Sie die Ware erst nach Zahlungseingang.
  • Um ganz sicher zu gehen empfiehlt sich nach wie vor, die Ware bei der persönlichen Abholung zu bezahlen «Geld gegen Ware»

Wurden Sie bereits Opfer?

  • Informieren Sie Ihre Bank, evtl. lässt sich eine Zahlung noch stoppen oder das Geld zurückfordern.
  • Melden Sie das entsprechende Facebook-Profil mit der Melde-Funktion dem Plattformbetreiber. Die Plattformbetreiber können Sie auch in Bezug auf den Schutz von Käuferinnen und Käufern informieren.
  • Auch wenn die Aussicht das Geld zurück zu erhalten gering ist, können Sie im Bedarfsfall bei der Polizei Strafanzeige erstatten.