Brand und Feuerwerk

emporschiessende Flammen

Wenn es brennt, ist das richtige Verhalten entscheidend für den Schutz von Mensch und Tier. Das Wichtigste ist, sich selber nie in Gefahr bringen.  Weiter halten Sie sich an den Grundsatz:  «Alarmieren - Retten - Löschen».

  • Alarmieren
    • Feuerwehr alarmieren: Telefon 118
    • Gefährdete Personen warnen.
  • Retten
    • Menschen und Tiere aus dem brennenden Raum retten.
    • Fenster sowie Türen schliessen und Brandstelle über Fluchtwege verlassen.
    • Bei verrauchten Treppenhäusern in der Wohnung bleiben und am Fenster auf die Feuerwehr warten.
  • Löschen
    • Brand mit geeigneten Mitteln bekämpfen.
    • Eintreffende Feuerwehr einweisen.

Feuerwerk (Sicherheitshinweise)

Die Polizei Kanton Solothurn appelliert daran, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken und die Umwelt zu belasten. Beachten Sie zudem, dass es bei längerer Trockenheit gefährlich ist, Feuerwerk zu entfachen, da es zu massiven Bränden führen kann.

So schützen Sie sich:

  • Grundsätzlich sollte beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern genügend Abstand zu Gebäuden, Wäldern und Menschenansammlungen eingehalten werden.
  • Halten Sie ein Löschmittel wie zum Beispiel einen Feuerlöscher, eine Löschdecke oder einen Eimer mit Wasser bereit.
  • Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt Feuerwerk abbrennen.
  • Feuerwerks-Raketen sollten nur aus gut verankerten Abschussvorrichtungen abgefeuert werden.
  • Warten Sie bei einem Versager mindestens 15 Minuten, bis Sie sich dem Feuerwerkskörper nähern, und unternehmen Sie keine weiteren Anzündungsversuche.
  • Schliessen Sie die Fenster und ziehen Sie die Sonnenstoren ein - Raketen und andere Flugkörper könnten sich verirren und einen Brand verursachen.
  • Wo Feuerwerk verkauft und abgebrannt wird, darf nicht geraucht werden.
  • Machen Sie keine Experimente mit Feuerwerk.

 

Kantonale Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk:

In verschiedenen Kantonen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur zu den Feiertagen Silvester und 1. August erlaubt.

Ein generelles Feuerwerksverbot im Kanton Solothurn kennt das kantonale Recht nicht.

Die Feuer- und Feuerwerksverbote nach § 31bis EG zum StGB kommen nur bei temporären Verboten zur Verhinderung von Bränden aufgrund grosser Trockenheit zum Tragen.

Die einzelnen Gemeinden haben in ihrem Gemeindereglement festgelegt, an welchen Daten das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt ist. Ausnahmen von diesen Daten können nur durch die jeweilige Gemeinde bewilligt werden.

Betreffend ein Abbrennen von Feuerwerk empfiehlt sich somit, dass bei den Gemeinden ­- wo das Feuerwerk stattfinden soll – Abklärungen/Anfragen getätigt werden.

Waldbrandgefahr (Sicherheitshinweise)

Durch trockene Witterung steigt die Gefahr von Waldbränden erheblich. Hauptursache dafür ist häufig unachtsames oder fahrlässiges Verhalten. Die Polizei Kanton Solothurn ruft daher die Bevölkerung auf, bei trockenem Wetter im Wald die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen zu beachten. 

Damit es zu keinem Brand kommt, empfiehlt die Polizei folgende Vorsichtsmassnahmen zu beachten:

  • Vorsicht im Umgang mit Raucherwaren
    Werfen Sie im Wald oder auf Waldwegen keine Zigaretten oder andere Raucherwaren weg. Sie könnten einen Glimmbrand verursachen, welcher in der Folge auch noch nach Tagen einen Waldbrand entfachen kann.
  • Feuer nur in bestehenden Feuerstellen anzünden
    Lassen Sie das Feuer nie unbeobachtet und achten Sie darauf, dass kein Funkenwurf möglich ist (Wind beachten, Feuer nach dem Verlassen unbedingt mit Wasser löschen).
  • Achten Sie darauf, wo Sie Ihr Fahrzeug parkieren
    Die Hitze des Katalysators kann darunter liegendes, trockenes Laub entzünden und einen Brand auslösen.
  • Werfen Sie keine Glasflaschen weg
    Diese könnten sich durch Sonneneinstrahlung erhitzen und ebenfalls zu einem Brandausbruch im Wald führen.

Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und Massnahmen

Advents- und Weihnachtszeit (Sicherheitshinweise)

Die Advents- und Weihnachtszeit ist auch die Zeit der Lichter und Kerzen, die auf Adventskränzen, Gestecken und auch auf den Weihnachtsbäumen angezündet werden. Brandfälle lassen sich mit einfachen Vorsichtsmassnahmen verhindern.

So schützen Sie sich:

  1. Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt, schon gar nicht, wenn Kinder alleine im Zimmer sind.
  2. Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien, wie z.B. Vorhänge.
  3. Benutzen Sie keine brennbaren Untersätze.
  4. Behalten Sie Tannengestecke, Adventskränze und den Weihnachtsbaum nicht zu lange in der Wohnung. Trockene Zweige brennen wie Zunder.
  5. Verwahren Sie Zündhölzer und Feuerzeuge an einem sicheren Platz.
  6. Halten Sie immer vorsichtshalber Löschmittel bereit (gefüllter Wassereimer, Löschdecke, Feuerlöscher).
  7. Alarmieren Sie bei Feuer sofort die Feuerwehr (Notruf 118). Bewahren Sie Ruhe, verlassen Sie den Brandraum und schliessen die Türe.

Alarm mit Sirenen oder via Radio

Wenn in der Schweiz eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung droht, wird diese per Sirenenalarm gewarnt. Es gibt zwei Alarmzeichen:

  1. Der allgemeine Alarm ertönt, wenn eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. Es ist ein regelmässig auf- und absteigender Ton, der 1 Minute dauert und in den folgenden 5 Minuten einmal wiederholt wird:

  2. Der Wasseralarm kommt ausschliesslich in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen vor. Er besteht aus 12 tiefen Tönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden: 

Weitere Informationen über die Alarmsignale gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz.

Die kostenlose Alertswiss-App alarmiert und informiert Sie bei Gefahren wie Hochwasser und Waldbrandgefahr und alarmiert Sie im Falle von Katastrophen wie zum Beispiel einem Chemie- bzw. AKW-Unfall oder auch bei Terrorgefahr.

Was tun beim allgemeinen Alarm?

  1. Informieren Sie sich über die App oder der Webseite von Alertswiss und hören Sie Radio. Die SRG-Sender und viele Privatradios verbreiten im Katastrophenfall die Verhaltensanweisungen der Behörden.

  2. Folgen Sie den Anweisungen.

  3. Informieren Sie Ihre Nachbarn.

Was tun bei beim Wasseralarm?

  • Verlassen Sie das gefährdete Gebiet sofort.

  • Beachten Sie örtliche Merkblätter, Anweisungen der Behörden und informieren Sie sich über die App Alertswiss.

Quelle ch.ch / Alertswiss