Kantonale Amtsstelle

Die kantonale Amtsstelle ist die zentrale und beratende Stelle im Kanton, die sich für die einheitliche Handhabung der Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes einsetzt. Sie sorgt dafür, dass nur dort Versicherungsleistungen fliessen, wo sie auch begründet sind.

Unter anderem ist die kantonale Amtsstelle zuständig für die Bewilligung der Kurzarbeit für die im Kanton ansässigen Unternehmen sowie für die Prüfung von Meldungen über wetterbedingte Arbeitsausfälle (Schlechtwetterentschädigung). Für die Abrechnung und Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung und auch Schlechtwetterentschädigung ist hingegen die jeweils zuständige Arbeitslosenkasse verantwortlich.