Hinweise und Angebote für Schulen und Lehrkräfte

Wissensvermittlung ist etwas Ganzheitliches und umfasst nicht nur das Schulwesen, sondern Lebensschulung schlechthin. In einer Schule wird nicht nur Fachwissen, sondern auch soziale Verantwortung gelehrt. Die Lehrkräfte und Schulen sind gefordert und tragen Verantwortung: Die Schule ist auch eine Institution, in der sich Kinder und Jugendliche unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft treffen. In diesem Arbeits-, Lern- und Sozialisationsfeld spiegeln sich allerdings auch die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Werte und Normen des jeweiligen Zeitgeistes wieder.

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Nicht jeder Konflikt gehört in den Bereich des Strafrechts

In vielen kleineren Fällen ist der Beizug der Jugendpolizei oder der Jugendanwaltschaft nicht erforderlich. Im direkten Gespräch mit den Jugendlichen und deren Eltern, sowie mit schulinternen Strafen oder Disziplinarmassnahmen können die meisten Konflikte aufgearbeitet werden.

Auch kleinere Sachbeschädigungen oder Entwendungen können (müssen aber nicht) intern geregelt werden. Stehen pädagogische oder familiäre Probleme im Vordergrund, sind Lösungen auf der zivilrechtlichen und nicht auf der strafrechtlichen Ebene anzustreben. Eine vorgängige telefonische Kontaktaufnahme mit den Fachpersonen der Jugendanwaltschaft ist möglich und sinnvoll. Meist sind jedoch die Jugendpolizei sowie externe Fachstellen wie der Schulpsychologische Dienst, die Fachstelle Kindesschutz, die Drogenberatungsstelle, der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst, die Sozialregionen oder die KESB die richtigen Anlaufstellen.

Fällt ein Vergehen jedoch in den Bereich der Jugendanwaltschaft, so ist für eine Anzeige wichtig zu wissen, dass ein Strafverfahren die Zukunft eines Jugendlichen keineswegs zerstört. In praktisch allen Fällen erfolgt kein Strafregistereintrag. Der überwiegende Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen hat lediglich einmal Kontakt zur Jugendanwaltschaft. Ihnen können erforderliche Hilfen meist rechtzeitig angeboten und ihnen gleichzeitig jene Grenzen gesetzt werden, die sie in ihrer Entwicklung unterstützen können.

Jugendliche stellen auf ihrem Weg zum selbstverantwortlichen Leben an ihre Bezugspersonen hohe Anforderungen, deren Belastbarkeit phasenweise enorm strapaziert wird. Pubertät ist Grenzüberschreitung - und ohne Grenzüberschreitung keine Pubertät. Das ist der faszinierend harte Alltag unzähliger Erzieher/innen! Hier kann der Austausch und das Gespräch mit anderen Personen - in der erweiterten Familie, in der Nachbarschaft, im Lehrerzimmer - hilfreich sein: Nicht alles, was wir als Erzieher/innen oder Lehrkraft glauben tun zu müssen, müssen wir alleine tun. Und weshalb nicht eine aussenstehende Fachperson beiziehen? Oder gar eine andere Sicht auf die Dinge wagen?

Die Jugendanwaltschaft hat den gesetzlichen Auftrag, im Rahmen von Strafuntersuchungen die persönlichen Verhältnisse der betroffenen Kinder und Jugendlichen abzuklären. Dabei holt sie auch Schulberichte ein. Die Lehrkräfte kennen die betroffenen Jugendlichen aufgrund ihrer regelmässigen Kontakte und können mit ihrer Erfahrung und allenfalls Hinweisen die Jugendanwaltschaft bei der Entscheidfindung unterstützen.

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Schulberichte

Das Jugendstrafrecht ist ein Täterstrafrecht. Im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht ist also nicht in erster Linie die Schwere der Tat für die Bestimmung der zu treffenden Sanktionen massgebend. Zu überlegen ist vielmehr, welche Massnahme oder Strafe nötig ist, um künftiges strafbares Verhalten der betroffenen Jugendlichen zu verhindern.

Die Jugendanwaltschaft fordert standardmässig einen Schulbericht bei allen SchülerInnen ein, welche ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen haben.

Bei Übertretungen kann die Jugendanwaltschaft ebenfalls einen Schulbericht einholen.

Der Schulbericht bildet Teil der Verfahrensakten und kann von Beschuldigten und deren gesetzlichen Vertretung auf Verlangen eingesehen werden. Über den Ausgang der Strafuntersuchung wird die Schule informiert.

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