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  1. Finanzaufsicht Die Kantonale Finanzkontrolle (KFK) ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht. Ihre Aufgaben und die Stellung sind im Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-G, B
  2. Chefin Finanzkontrolle Rudolf von Rohr Gabrielle Tel. 032 627 21 01 E-Mail Revisor / Stellvertretender Chef Stipic Mate Tel. 032 627 21 06 E-Mail Revisor Dahinden Urs Tel. 032 627 21 25 E-Mail Revisor
  3. Die Medienbeauftragte des Regierungsrates Die Medienbeauftragte Andrea Affolter hat die Aufgabe, den Regierungsrat in allen Belangen der Öffentlichkeitsarbeit zu beraten und aktiv zu unterstützen. Die
  4. Die Ratsmitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von 130 Franken pro Halbtag und ein solches von 200 Franken für eine ganztägige Sitzung oder für mehrere Sitzungen am gleichen Tag. Für das Präsidium wird
  5. Gesetzlich stehen unter dem Titel «Fraktionsbeiträge» jeder Fraktion ein Sockelbeitrag von 10'000 Franken pro Jahr und für jedes Fraktionsmitglied ein Kopfbeitrag von 1'500 Franken zur Verfügung. Die
  6. Ausser den an die Teilnahme an Sitzungen geknüpften Sitzungsgeldern erhalten alle Ratsmitglieder eine pauschale Grundentschädigung von 3000 Franken pro Jahr. Damit wird die individuelle Dokumentenvera
  7. Das Budget des Kantonsrates beträgt rund 1,4 Mio. Franken. Der Kantonsrat verzichtet nach wie vor auf früher übliche Aufwendungen für sich selbst, beziehungsweise die entsprechenden Kosten werden von
  8. Urteil Zivilkammer vom 14. April 2016 Urteil_Zivilkammer_vom_14._April_2016.pdf (pdf, 137 KB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Gerichte
  9. Urteil Verwaltungsgericht vom 6. Juni 2016 Urteil_Verwaltungsgericht_vom_6._Juni_2016.pdf (pdf, 217 KB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Gerichte
  10. § 30 Abs. 3 SubG i.V.m. § 14 Abs. 1 SubG. Sind die Schwellenwerte für das Einladungsverfahren gemäss § 14 Abs. 1 SubG nicht erreicht, ist kein Rechtsschutz gegeben. Dies gilt auch, wenn die Gemeinden