Finanzaufsicht

Die Kantonale Finanzkontrolle (KFK) ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht. Ihre Aufgaben und die Stellung sind im Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-G, BGS 115.1) geregelt.

Tätigkeit

Als fachlich unabhängiges und selbstständiges Amt sind wir in unserer Tätigkeit nur Verfassung und Gesetz verpflichtet. Administrativ sind wir dem Finanzdepartement angegliedert.

Jahresberichte