Grundbuchamt

Das Grundbuchamt bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet:

  • Grundstückgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkungen)
  • Hypothekargeschäfte
  • Stockwerkeigentums- und Baurechtsverträge
  • Dienstbarkeitsverträge (Servitute) 

ausserdem erhalten Sie

  • Grundbuchauskünfte
  • Grundbuchauszüge
  • Eigentumsbestätigungen

Zur öffentlichen Beurkundung von Rechtsgeschäften über Grundstücke ist diejenige Amtschreiberei zuständig, in deren Amtskreis sich das Grundstück befindet. Vorverträge von Kaufverträgen, Eheverträge sowie Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge können auch vom privaten Notar verurkundet werden. Befinden sich Grundstücke in mehreren Amtskreisen, kann die Beurkundung durch die Amtschreiberei erfolgen, die zuerst darum ersucht wird.