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  1. Die Kleine Anfrage ist eine schriftlich eingereichte und vom Regierungsrat schriftlich oder mündlich zu beantwortende Interpellation. Eine mündliche Begründung ist ausgeschlossen. Eine Debatte findet
  2. Gesetzliche Grundlagen Einfuehrungsgesetz_zum_Schweizerischen_Zivilgesetzbuch__BGS_211.1_.pdf (pdf, 736 KB) Notariatsverordnung__BGS_129.11_.pdf (pdf, 216 KB) Bewilligung zur Berufsausübung (Formulare
  3. Ratsmitglieder können sich nach Sach- oder Interessengesichtspunkten über die Fraktions- und Parteigrenzen hinweg zu parlamentarischen Gruppen zusammenschliessen. In der Regel steht die Mitgliedschaft
  4. Die Anwaltskammer ist Aufsichtbehörde über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Sinne von Art. 14 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwälte und Anwältinnen (BGFA, SR 935.61). Der Anw
  5. Ausschnitt aus dem 4. Band der Pfarrbücher von Messen: Ehen 1653-1717, S. 207. 1665. Den 13. hornung habend Jre versprochne ehe alhir mit offentlichen kilchgang bestettiget, nachfolgende personen. nem