Stiftungsaufsicht (SASO)

Die Stiftungsaufsicht des Kantons Solothurn sorgt mit einer qualitativ hochstehenden Aufsichtstätigkeit der klassischen Stiftungen für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.

 Die Aufsicht über die beruflichen Vorsorgestiftungen des Kantons Solothurn erfolgt durch die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Aargau (BVSA).

Möglichkeit für Fristverlängerung für die Jahresberichterstattung

Sollte es einer Stiftung nicht möglich sein ihre Jahresberichterstattung bis am 30. Juni bei uns abzugeben, können wir auf Anfrage eine kostenlose Fristverlängerung bis am 31. August gewähren. Bitte kontaktieren Sie uns dazu per Mail an stiftungsaufsicht@vd.so.ch oder schriftlich an Stiftungsaufsicht des Kantons Solothurn; Rathaus; Barfüssergasse 24; 4509 Solothurn.

Online-Einreichung der Jahresberichterstattung 2023

Ab dem Rechnungsjahr 2022 können alle Dokumente für die jährliche Berichterstattung online eingereicht werden.
Eine Zustellung über den Postweg ist nur noch während der Übergangsfrist von 2 Jahren möglich.

Die Unterlagen zum Rechnungsjahr 2023 sind via Online-Formular innert 6 Monaten nach Rechnungsabschluss zuzustellen (bis zum 30. Juni 2024 bei Abschluss 31. Dezember 2023).

Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Checkliste Unterlagen jährliche Berichterstattung".

Checkliste Jahresrechnung 2023

Meldung Jahresbericht Stiftung

Beschreibung

Gemäss § 7* der Verordnung über die Aufsicht über Stiftungen (VAS) reicht die Stiftung der Aufsichtsbehörde alljährlich innerhalb von 6 Monaten seit Ablauf des Rechnungsjahres die Berichterstattung ein. Die vom Stiftungsrat genehmigte Jahresrechnung der Stiftung wird durch die Stiftungsaufsicht Kanton Solothurn (SASO) zur Kenntnis genommen.

Formulare

Meldung Jahresbericht Stiftung

Hinweis

  • Die Dokumente sind im PDF-Format einzureichen.
  • Physisch signierte PDF-Dokumente: Alle Unterlagen sind ausschliesslich von den Originaldokumenten mit Originalunterschriften einzuscannen und im PDF-Format (Dateiendung: pdf) ohne Schreib- und Passwortschutz mit max. 6 MB einzureichen.
  • Digital signierte PDF-Dokumente: Ein digital signiertes Dokument muss eine gültige Signatur aufweisen. Die Validierung der Unterschrift kann unter (www.validator.ch) geprüft werden.