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  1. Diese Informationen richten sich an Fachpersonen, welche in ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz in Berührung kommen. Wie die KESB richten die Fachpersonen ihr Handeln auf
  2. Eine Privatperson kann freiwillig eine Beistandschaft übernehmen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllt. Sie muss in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben, wie beispielsweise das Führen eine
  3. Hält sich eine Person, welche selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, länger in einem Wohn- oder Pflegeheim auf, braucht sie zusätzlichen Schutz. Die Vertreterin oder der Vertreter wahrt die In
  4. Wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann, muss jemand sie in administrativen, finanziellen, gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten vertreten. Hat die Person ke
  5. In einer Patientenverfügung kann eine Person festhalten, welche medizinischen Massnahmen sie ablehnt und welchen sie zustimmt, falls sie einmal nicht mehr selbst entscheiden kann. In der Patientenverf
  6. In einem Vorsorgeauftrag kann eine Person festhalten, wer sie vertreten soll, wenn sie nicht mehr fähig sein sollte, ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln. Gründe dafür k
  7. Eltern haben für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen. Dieser beinhaltet die Pflege, die Erziehung sowie Geldzahlungen. Miteinander verheiratete Eltern Sie sorgen gemeinsam für den Unterhalt des Kin
  8. Eltern und Kinder, die nicht zusammenleben, haben das Recht sich regelmässig zu sehen. Grundsätzlich sind die Eltern verantwortlich, dieses Besuchsrecht untereinander zu regeln. Sie sollten sich dabei
  9. Jedes Kind hat das Recht zu wissen, von wem es abstammt. Sind die Eltern miteinander verheiratet, gilt automatisch der Ehemann als rechtlicher Vater. Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt der Vater
  10. Die elterliche Sorge, auch Sorgerecht genannt, beinhaltet das Recht und die Pflicht zur Pflege, Erziehung und gesetzlichen Vertretung des Kindes. Auch das Bestimmen über den Aufenthaltsort, die religi