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  8. Hinweis Die max. zulässige Antriebsleistung darf nicht überschritten werden! Bei einer Neumotorisierung oder einem Motorenwechsel muss, wenn die Antriebsleistung mehr als 40 kW beträgt, eine Geräuschm
  9. Seit dem 1. September 2013 müssen Lenkerinnen und Lenker von Bussen und Cars in Polizeikontrollen neben dem Führerausweis auch den Fähigkeitsausweis vorweisen. In Europa ist für Personentransporte ab
  10. Die Unterlagen für die Namensänderung im Führerausweis können Sie in einer unserer Prüfstellen abgeben oder uns per Post zustellen. Wir benötigen dafür folgende Dokumente: Sie haben einen blauen Führe