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  1. Eltern haben für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen. Dieser beinhaltet die Pflege, die Erziehung sowie Geldzahlungen. Miteinander verheiratete Eltern Sie sorgen gemeinsam für den Unterhalt des Kin
  2. Eltern und Kinder, die nicht zusammenleben, haben das Recht sich regelmässig zu sehen. Grundsätzlich sind die Eltern verantwortlich, dieses Besuchsrecht untereinander zu regeln. Sie sollten sich dabei
  3. Jedes Kind hat das Recht zu wissen, von wem es abstammt. Sind die Eltern miteinander verheiratet, gilt automatisch der Ehemann als rechtlicher Vater. Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt der Vater
  4. Die elterliche Sorge, auch Sorgerecht genannt, beinhaltet das Recht und die Pflicht zur Pflege, Erziehung und gesetzlichen Vertretung des Kindes. Auch das Bestimmen über den Aufenthaltsort, die religi
  5. Stellt die KESB eine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen fest, ergreift sie angemessene Massnahmen. Es geht darum, die Kinder und Jugendlichen zu schützen. Wir suchen jeweils gemeinsam mit den El
  6. Der Kanton Solothurn bietet alle verfügbaren Geodaten in einem gemeinsamen WMS-Dienst an. Der WMS-Dienst des Kantons Solothurn ist unter folgender URL erreichbar: URL des Dienstes https://geo.so.ch/ap
  7. Für die Aufsicht über die KESB im Kanton Solothurn ist die Aufsichtsbehörde im Departement des Innern (DDI) zuständig. Sie übt die administrative und organisatorische Aufsicht über die KESB aus. In di
  8. Hier finden Sie eine Übersicht, welche der drei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden für welche Gemeinden zuständig ist. KESB Region Solothurn Aeschi SO Balm bei Günsberg Bellach Bettlach Biberist Bi
  9. Es liegt im Interesse des Kantons, dass sich die KESB rechtmässig und einwandfrei verhalten und richtig funktionieren. Im Rahmen einer Aufsichtsanzeige können Sie jedes Tun oder Unterlassen der KESB a
  10. Der nachfolgende Onlinekurs beinhaltet eine Einführung in die zentralen Themen und wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Arbeit als private Beiständin oder Beistand. Wir wünschen Ihnen vi