Direktzahlungsarten

Zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen von landwirtschaftlichen Betrieben Direktzahlungen ausgerichtet. Als Betrieb gilt ein landwirtschaftliches Unternehmen, das auf eigene Rechnung und Gefahr Nutztierhaltung betreibt und/oder Kulturflächen pflanzenbaulich bewirtschaftet.

Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Ausrichtung von Direktzahlungen sowie die Höhe der Beiträge sind in der Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Wichtige Voraussetzungen sind:

  • Ein Mindestarbeitsaufkommen von 0,20 Standardarbeitskräften (SAK).
  • Der Abschluss einer landwirtschaftlichen Ausbildung bzw. einer nicht landwirtschaftlichen Ausbildung ergänzt mit einer landwirtschaftlichen Weiterbildung.
  • Die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN).

Die Sömmerungsbeiträge sind von diesen Anforderungen ausgenommen.

Kulturlandschaftsbeiträge KLB

Mit den Kulturlandschaftsbeiträgen soll die Offenhaltung der Flächen über die landwirtschaftliche Nutzung gefördert und damit Verbuschung und Verwaldung vermieden werden. Zudem wird der aufwändigeren Bewirtschaftung in Grenzlagen (Hanglage, Sömmerungsgebiet) Rechnung getragen.

Die Offenhaltungsbeiträge werden für Nutzungsflächen im Hügel- und Berggebiet ausgerichtet. Sie sind nach Produktionszone abgestuft.

Die Hangbeiträge unterstützen die Mähnutzung von Wiesen sowie auch Ackerflächen in Hanglagen ab 18 Prozent Neigung. Diese Hangbeiträge werden in allen Zonen abgestuft nach Hangneigungskategorie (18 bis 35 Prozent, 35 bis 50 Prozent, über 50 Prozent) ausgerichtet. Der Hangbeitrag für Rebflächen unterstütz die Bewirtschaftung von Rebflächen ab 30 Prozent Neigung.

Beträgt der Anteil der Steillagen mit über 35 Prozent Neigung an der landwirtschaftlichen Nutzfläche mehr als 30 Prozent wird zusätzlich ein Steillagenbeitrag ausgerichtet.

Mit dem Alpungsbeitrag wird die Bereitschaft der Ganzjahresbetriebe gefördert, ihre Tiere zur Sömmerung zu geben. Der Beitrag wird per Normalstoss ausbezahlt, ist in allen Produktionszonen gleich hoch und wird jenem Betrieb ausgerichtet, der die Tiere zur Sömmerung abgibt.

Versorgungssicherheitsbeiträge VBS

Mit den Versorgungssicherheitsbeiträgen soll die nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln sichergestellt werden. Sie dienen weiter dazu, die dafür erforderlichen Produktionskapazitäten aufrechtzuerhalten. Die Beiträge werden pro Fläche ausgerichtet.

Der Basisbeitrag wird aufgrund der bewirtschafteten Ackerfläche (Ackerkulturen und Kunstwiesen) und Dauergrünfläche (Dauerwiesen und Weiden) berechnet. Für Biodiversitätsförderflächen mit geringerer Wirkung auf die Nahrungsmittelversorgung kommt ein reduzierter Beitrag pro Flächeneinheit zur Anwendung. Um Beiträge für Dauergrünfläche zu erhalten, ist zudem ein nach Produktionszone abgestufter Mindesttierbesatz notwendig.

Um die schwierigeren Produktionsbedingungen im Hügel- und Berggebiet auszugleichen wird ein nach Produktionszone abgestufter Produktionserschwernisbeitrag ausgerichtet.

Für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen wird ein zusätzlicher Flächenbeitrag ausgerichtet, da diese Flächen für die Versorgungssicherheit wesentlich sind.

Biodiversitätsbeiträge BDB

Biodiversitätsbeiträge werden für die Förderung und den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt und der Vielfalt von Lebensräumen ausgerichtet. Die Biodiversitätsförderflächen (BFF) werden nach Qualitätsstufen (BFF I und BFF II) differenziert und zusätzlich mit Beiträgen für die Vernetzung unterstützt.

Das kantonale Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft der kantonalen Naturschutzfachstelle beim Amt für Raumplanung baut auf die Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe BFF I auf, kann aber auch für Biotope ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) Vereinbarungen abschliessen.

Das kantonale Biodiversitätsprojekt im Wald 2021–2032 enthält auch den Programmteil Wytweiden (Waldweiden). Diese sowohl forstlich als auch landwirtschaftlich genutzten Flächen sind sowohl für die Biodiversität wie auch für das Landschaftsbild von Bedeutung.

Landschaftsqualitätsbeiträge LQB

Mit dem Landschaftsqualitätsbeitrag werden Projekte zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung attraktiver Kulturlandschaften unterstützt. Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen im Kanton Solothurn können sich seit Anfang 2015 im ganzen Kanton für Landschaftsqualitätsbeiträge anmelden.

Produktionssystembeiträge PSB

Mit Produktionssystembeiträgen werden einzelne ganz- oder teilbetriebliche Produktionsarten gezielt gefördert.

Zur Förderung des Biolandbaus werden Biobeiträge ausgerichtet, wenn die Anforderungen an die biologische Produktion der Bio-Verordnung erfüllt sind.

Der Verzicht auf Fungizide, Insektizide und Wachstumsregulatoren wird mit Beiträge für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gefördert. Der Beitrag kann sowohl im Ackerbau beispielsweise bei Getreide, Raps, Kartoffeln oder Zuckerrüben als auch im Gemüse- und Beerenanbau und in Dauerkulturen wie Reben und Obstanlagen geltend gemacht werden.

Der Beitrag für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen fördert Anbausysteme mit Herbizidverzicht bzw. einem reduzierten Herbizideinsatz.

Werden Dauerkulturen auf einem ÖLN-Betrieb ausschliesslich mit Pflanzenschutzmittel und Dünger der Bio-Verordnung bewirtschaftet, wird ein Beitrag für die Bewirtschaftung von Flächen mit Dauerkulturen mit Hilfsmitteln nach der biologischen Landwirtschaft ausgerichtet.

Das Anlegen von Nützlingsstreifen wird über den Beitrag für die funktionale Biodiversität gefördert. Nützlingsstreifen können auf offener Ackerfläche und in Dauerkulturen in der Tal- und Hügelzone angelegt werden.

Mit dem Beitrag für die schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche und dem Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens wird die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit gefördert.

Der Beitrag für Klimamassnahmen in Form eines Beitrags für den effizienten Stickstoffeinsatz im Ackerbau fördert den reduzierten Stickstoffeinsatz.

Mit den Beiträgen für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) sowie regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) werden Massnahmen für das Tierwohl unterstützt. Als weitere Tierwohlmassnahme werden Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel mit einem besonders hohen Anteil an Weidefutter in der Ration durch den Weidebeitrag gefördert.

Mit dem Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) soll die Nutzung der betriebseigenen Futtergrundlage unterstützt werden. Der Beitrag wird nur ausgerichtet, wenn das Wiesen- und Weidefutter einen grossen Anteil an der jährlichen Futterration ausmacht und der Anteil des Kraftfutters bei raufutterverzehrenden Tieren maximal 10 Prozent beträgt.

Die Langlebigkeit der Kühe, auch ein Aspekt von schonendem Umgang mit Ressourcen, wird durch den Beitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen gefördert.

Ressourceneffizienzbeiträge REB

Seit 2014 fördert der Bund mit den Ressourceneffizienzbeiträgen auf nationaler Ebene Techniken mit ausgewiesener Wirkung, um die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Effizienz beim Einsatz von Produktionsmitteln zu verbessern. Die Förderung wird vom Bund je nach Massnahme befristet. Folgende Massnahmen wurden noch nicht in die Produktionssystembeiträge überführt und werden aktuell noch mit Beiträgen unterstützt:

  • Stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen (2018–2026)
  • Präzise Applikationstechnik von Pflanzenschutzmitteln (2014–2024)

Übergangsbeitrag

Mit dem Übergangsbeitrag sollen die finanziellen Auswirkungen des neuen Direktzahlungssystems auf den einzelnen Betrieb abgefedert werden. Der Übergangsbeitrag wird jedes Jahr neu berechnet. Er wird mit zunehmender Beteiligung an den übrigen Direktzahlungsprogrammen sinken.

Beitrag für die Sömmerung

Mit Sömmerung (auch Alpbestossung) wird der sommerliche Weidegang von Nutztieren (Schafe, Ziegen, Kühe, Rinder, Pferde) auf einer Alp bezeichnet. Die Abwesenheit der Tiere ermöglicht dem Talbetrieb, den Vorrat für den Winter zu schaffen. Das Sömmerungsgebiet ist ein bedeutender Teil der Kulturlandschaft und befindet sich in den Alpen und Voralpen sowie im Jura.

Ganzjahresbetriebe und Sömmerungsbetriebe liegen im Solothurner Jura in enger räumlicher Distanz. Die Sömmerungsweiden wurden durch die Festlegung im landwirtschaftlichen Produktionskataster langfristig im Interesse des Landschaftsschutzes gesichert. Sie haben den Status von Biodiversitätsförderflächen und müssen sachgerecht und umweltschonend bewirtschaftet werden. Die Weiden sind mit geeigneten Massnahmen vor Verbuschung und Vergandung zu schützen. Die Düngung der Weidefläche mit alpeigenem Dünger ist erlaubt und muss auf eine massvolle und abgestufte Nutzung ausgerichtet sein und eine ausgewogene und artenreiche Zusammensetzung der Pflanzenbestände zum Ziel haben. Spezifische Details zur Bewirtschaftung der Sömmerungsweiden sind in der Direktzahlungsverordnung des Bundes geregelt.

Der Sömmerungsbeitrag wird aufgrund des festgelegten Normalbesatzes berechnet. Der Normalbesatz ist der einer nachhaltigen Nutzung entsprechend festgesetzte Tierbesatz und wird in Normalstössen (NST) angegeben. Ein NST entspricht der Sömmerung einer raufutterverzehrenden Grossvieheinheit (RGVE) während 100 Tagen (NST = 1 Grossvieheinheit (GVE) x 100 Tage).

 

Merkblatt Sömmerung

Einzelkulturbeitrag

Für die Versorgung mit Nahrungs- und Futtermitteln wichtige Kulturen werden mit Einzelkulturbeiträgen gefördert. Es sind dies: Ölsaaten (Raps, Sonnenblumen, Soja, Ölkürbisse, Öllein), Faserpflanzen (Mohn und Saflor), Körnerleguminosen (Ackerbohnen, Eiweisserbsen und Lupinen), Zuckerrüben zur Zuckerherstellung sowie Saatgut von Kartoffeln, Mais, Futtergräsern und Futterleguminosen.

Bei den Einzelkulturbeiträgen handelt es sich um eine Massnahme zur Marktstützung. Die Beiträge werden mit den Direktzahlungen entrichtet.

Auch die Getreidezulage, welche im Rahmen der Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für Getreidegrundstoffe in der Welthandelsorganisation WTO ausgehandelt wurde, wird mit einem jährlich festgelegten Verteilschlüssel an die Bewirtschaftenden von Getreidekulturen ausgerichtet.

Beitrag «In-situ-Erhaltung» von Futterpflanzen

In-situ: Erhaltung und nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

Wiesenfutter ist der wichtigste Rohstoff für die Produktion von Milch und Käse. Die Schweizer Landwirtschaft ist deshalb auf standortangepasste und langfristig ertragssichere Futterpflanzen angewiesen. Die Züchtung neuer Sorten in der Schweiz greift dabei auf die einheimische, natürlich vorkommende Vielfalt an Wiesenpflanzen zurück. Ab 2022 fördert der Bund auch die Erhaltung der genetischen Vielfalt unserer einheimischen Futterpflanzen. Die Erhaltung soll direkt vor Ort (lateinisch «In Situ») auf Wiesen und Weiden erfolgen. Die standortangepassten aber bedrohten Futterpflanzen sollen der Forschung und Züchtung zugänglich sein. Voraussetzung sind gepflegte, ausgewogene und homogene Bestände von einheimischen Futterpflanzen, die sich in ihrer Genetik in den vergangenen Jahrzehnten möglichst wenig verändert haben und auch in Zukunft gleich bleiben.

 

Merkblatt In-situ Solothurn