Aktuell

Kurse für Finanzplanung mit Excel für Bürger- und Kirchgemeinden

  • 24.04.2024

Gemäss § 138 Gemeindegesetz beschliesst der Gemeinderat jährlich den Finanzplan. Die Vornahme einer solchen Finanzplanung ist für Bürger- und Kirchgemeinden ab dem Finanzplanjahr 2025 Pflicht.

Das Amt für Gemeinden führt dazu den Kurs Finanzplanung mit Excel für Bürger- und Kirchgemeinden durch. Bitte beachten Sie, dass die Platzzahl beschränkt ist. Mehr dazu finden Sie auf unserer Webseite Finanzplanung mit Excel für Bürger- und Kirchgemeinden.