Aktuell

Kantonaler Einheitsbezug Steuern ab 01.01.2024 bei Einwohner- und Kirchgemeinden

  • 21.03.2024

Mit dem Kreisscheiben Nr. 7/2024 vom 21. März 2024 haben die Finanzverwaltungen der Einwohner- und Kirchgemeinden Hinweise zur Rechnungslegung und Kontierung zum Kantonalen Einheitsbezug Steuern ab 01.01.2024 erhalten.

Kreisschreiben Gemeindefinanzen Nr. 7/2024