Stipendien und Darlehen

Änderung Gesuchseinreichung / Neues Stipendienportal für die Online-Erfassung der Stipendien- und Darlehensgesuche

Bisher konnten Stipendien oder Darlehen nur mittels den Gesuchsformularen in Papierform beantragt werden. Die bisherige Gesuchseinreichung in Papierform wird jetzt durch die Online-Gesuchseingabe über das neu entwickelte und eingeführte Stipendienportal abgelöst.

Sie können das Stipendien- oder Darlehensgesuch ab sofort unter folgendem Link online erfassen und einreichen:

https://berufsbildungsportal.ch/sti-services?state=SO&appcatalog=public

Das Formular kann nicht auf einem Mobiltelefon oder einem Tablet ausgefüllt werden. Es muss zwingend ein Laptop/Computer verwendet werden.

Bitte beachten Sie die unten aufgeführte «Kurzanleitung zur Registration» sowie die jeweiligen Erklärungen und Hilfestellungen / Info-Buttons während der Online-Erfassung auf dem Stipendienportal.

Wichtig: Das Online-Gesuch muss nach der Ersterfassung innert 90 Tagen im Stipendienportal abgeschlossen und eingereicht werden.
Erfolgt kein Gesuchsabschluss innert diesen 90 Tagen wird das Gesuch im Stipendienportal automatisch gelöscht.

Der Erhalt des Online-Gesuches wird von uns nicht bestätigt.
Die Bearbeitungszeit eines vollständig eingereichten Gesuches dauert 10 - 12 Wochen. Telefonische Anfragen zum Stand des Verfahrens sind frühestens 8 Wochen nach Gesuchseinreichung möglich.

Sollten Sie bei der Registration oder Online-Erfassung nicht weiterkommen, nehmen Sie bitte mit uns telefonisch (032 / 627 29 71) oder per E-Mail Kontakt auf.

Es sind keine Stipendien- oder Darlehensformulare in Papierform mehr zu verwenden und werden somit auch nicht mehr per Post verschickt.

Für die Einreichung der Stipendiengesuche gelten für das Ausbildungsjahr vom August 2024 bis Juli 2025 folgende Eingabefristen:

  • bis spätestens am 15. November 2024 bei Beginn der Ausbildung ab August - Dezember 2024
  • bis spätestens am 15. Mai 2025 bei Beginn der Ausbildung ab Januar – Juni 2025

Treffen Gesuche verspätet ein, werden die Beiträge im Verhältnis zur zeitlichen Verspätung gekürzt.

Informationen zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen

Der Kanton leistet Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien und Darlehen an die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten während der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Ausbildungsfinanzierung ist in erster Linie Sache der Eltern, anderer gesetzlich Verpflichteter und des Bewerbers. Ausbildungsbeiträge werden ausgerichtet, soweit die finanzielle Leistungsfähigkeit der genannten Personen nicht ausreicht.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und entsprechend die Antworten dazu.

Wer ist stipendienberechtigt?

Alle, welche eine stipendienrechtlich anerkannte Ausbildung absolvieren, sofern:

  • bei einer Erstausbildung die Eltern im Kanton Solothurn einen stipendienrechtlichen Wohnsitz haben (Ausländer benötigen eine Niederlassungsbewilligung oder einen Asylentscheid)
  • sie vor Ausbildungsbeginn seit mindestens zwei Jahren im Kanton Solothurn wohnen

Welche Ausbildungen sind beitragsberechtigt?

  • Berufliche Grundausbildungen einschliesslich Berufsmaturität gemäss der Berufbildungsgesetzgebung des Bundes und des Kantons
  • Ausbildungen an Mittelschulen, insbesondere an Gymnasien und an Fachmittelschulen
  • Höhere Berufsbildung gemäss Berufsbildungsgesetz des Bundes
  • Diplomstudiengänge an Hochschulen (Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen und Fachhochschulen)

Für Fortbildungen (Sprachkurse, Computerkurse usw.) können keine Ausbildungsbeiträge bezogen werden.

Wann erhalte ich Stipendien?

Wenn der gesetzlich zumutbare Elternbeitrag und das anrechenbare Einkommen der Gesuchsstellerin/des Gesuchstellers die anerkannten Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten nicht decken.

Beitragshöhe

Die Stipendien betragen pro Ausbildungsjahr höchstens:

  • 16'000 Franken für Ledige
  • 22'000 Franken für Verheiratete (plus zusätzlich 4'000 Franken je Kind)

Darlehen

Darlehen können gewährt werden, wenn die Stipendien nicht ausreichen oder dem Bewerber aufgrund seiner Verhältnisse keine Stipendien ausgerichtet werden können. Darlehen sind innerhalb von 8 Jahren nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen. Die ersten 4 Jahre davon sind zinsfrei.

Wie muss ich vorgehen, um ein Stipendium zu erhalten?

Das Einreichen von Stipendien- oder Darlehensgesuch erfolgt neu elektronisch. Unter nachfolgendem Link können Stipendien- oder Darlehensgesuch online erfasst und eingereicht werden:
https://berufsbildungsportal.ch/sti-services?state=SO&appcatalog=public

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei der Stipendienabteilung, Kreuzackerstrasse 1, Postfach, 4502 Solothurn
Telefon 032 627 29 71, stipendien@dbk.so.ch

Für eine persönliche Beratung muss vorab telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden.