Waldbrandgefahr

Lagebeurteilung vom 16.05.2024 (nächste ordentliche Beurteilung folgt am 23.05.2024)

Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 1 "gering"

Feuer entstehen nur in Ausnahmefällen und breiten sich langsam aus. Mit gebotener Sorgfalt dürfen Feuer im Wald entfacht werden. Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen nicht im Freien entsorgt werden.