Elektronischer Rechtsverkehr

Eingaben der Parteien an die Staatsanwaltschaft

Die Parteien können gemäss Art. 110 Abs. 2 der Strafprozessordnung Eingaben in elektronischer Form einreichen. Diese müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur (SuisseID von oder QuoVadis) versehen sein und über eine anerkannte Plattform für die sichere Zustellung (IncaMail oder PrivaSphere) versandt werden.

Die Staatsanwaltschaft ist bei IncaMail registriert. Elektronische Eingaben sind an folgende Adresse zu richten: staatsanwaltschaft@kanton-so.ch

Zu beachten: Direkte Eingaben via E-Mail an die genannte Zustelladresse sind nicht zulässig und werden vom kantonalen Mailserver zurückgewiesen. Die Zustellung an die Staatsanwaltschaft hat zwingend über IncaMail zu erfolgen.

Versandart: Für Eingaben an die Staatsanwaltschaft ist die Versandart "Einschreiben" und nicht die Versandart "vertraulich" zu wählen. Nur bei der Versandart "Einschreiben" stellt IncaMail Quittungen aus, mit denen die Wahrung einer Frist nachgewiesen werden kann.

Grössenbeschränkung: Unser Mailserver akzeptiert nur E-Mails bis zu einer Grösse von 10 Megabytes. Grössere E-Mails, auch wenn sie via IncaMail oder PrivaSphere versandt werden, werden vom Mailserver zurückgewiesen. Wir ersuchen die Parteien deshalb, Eingaben, welche die Grösse von 10 Megabytes überschreiten, aufzuteilen und in mehreren Teilsendungen einzureichen.

Elektronische Zustellungen der Staatsanwaltschaft an die Parteien

Die Staatsanwaltschaft kann ihre Mitteilungen und Entscheide mit dem Einverständnis der betroffenen Personen elektronisch zustellen (Art. 86 der Strafprozessordnung). Aus technischen Gründen sind elektronische Zustellungen an die Parteien zurzeit jedoch nicht möglich.