Entlassung aus der Militärdienstpflicht

Die ordentlichen Entlassungsinspektionen finden jährlich Ende November statt. Die betroffenen Angehörigen der Armee werden im Verlauf des Monats Juli durch das Kreiskommando informiert. 

Entlassung per 31. Dezember 2024

Gestützt auf Art. 13 des Militärgesetzes (MG) werden auf den 31. Dezember 2024 die folgenden Angehörigen der Armee aus der Militärdienstpflicht entlassen und Durchdiener nach Art. 54a MG abgerüstet :

Kat. Dienstgrade Jahrgang
a)

Durchdiener:
Soldaten, Gefreite, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des siebten Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt.

 
b) Durchdiener:
Feldweibel, Hauptfeldweibel und Fouriere am Ende des Kalender-jahres, in dem sie das 31. Altersjahr vollenden und sie während mindestens vier Jahren eingeteilt waren.
 
c) Durchdiener:
Subalternoffiziere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden und sie während mindestens vier Jahren eingeteilt waren.
 
d) Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister und Ober-wachtmeister am Ende des zehnten Kalenderjahres, das auf die Be-förderung zum Soldaten folgt.  
e) Angehörige der Mannschaft und Unteroffiziere, die am 31.12.2017 ihre Ausbildungsdienstpflicht noch nicht erfüllt hatten, bleiben bis zum Ende des 12. Kalenderjahres nach der Beförderung zum Soldaten militärdienstpflichtig.  
f) Soldaten als Anwärter zum Militärarzt, zum Apotheker, zum Zahnarzt oder zum Veterinärarzt, die die Kaderausbildungslaufbahn zum Leutnant nicht bestehen, am Ende des 10. Kalenderjahres nach Ab-schluss der Grundausbildung (=Ende Rekrutenschule).  
g) Höhere Unteroffiziere in Einheiten 1988
h) Subalternoffiziere 1984
i) Höhere Unteroffiziere in Stäben von Trp Kö und Hauptleute 1982
j) Höhere Unteroffiziere in Stäben von Gs Vb, Spezialisten gemäss Anh 5 VMDP sowie Stabsoffiziere, bei denen kein Bedarf für eine freiwillige Verlängerung besteht. 1974
k) Alle AdA mit freiwilliger Verlängerung und höhere Stabsoffiziere. 1959