Schutz vor Naturgefahren

Im Waldgesetz ist der Schutz vor gravitativen Naturgefahren wie Steinschlag, Rutschungen oder Hangmuren geregelt mit dem Ziel, Menschen oder erhebliche Sachwerte zu schützen. Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei ist vor allem in der Prävention tätig, indem es die Erarbeitung von Gefahrengrundlagen, die Pflege des Schutzwaldes und technische Schutzbauten unterstützt.