Veranstaltungen im Wald


ACHTUNG: Diese Seite deckt im Detail nur die Bewilligungs- und Meldepflicht gemäss Waldgesetzgebung ab!

Für Festanlässe, Grossveranstaltungen, Bewirtung etc. ist für die entsprechende Bewilligung die jeweilige Einwohnergemeinde zuständig. Je nach Veranstaltung ist ein Sicherheits- und Verkehrskonzept notwendig. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die jeweilige Einwohnergemeinde und an die Kantonspolizei Solothurn. Nachfolgend der Link zur Kantonspolizei: Adresse Kantonspolizei

Gesuche für Anlässe, welche nur die Waldgesetzgebung tangieren, siehe Gesetzesgrundlagen WaVSO, BGS 931.12 $S 15 - 19 unten, sind spätestens 2 Monate vorher beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei in Solothurn, mit dem unten aufgeführten Gesuchsformular einzureichen. Informationen zur Behandlung von bewilligungs- und meldepflichtigen Gesuchen können aus dem unten aufgeführten Ablaufschema entnommen werden.

Orientierungsläufe