Waldreservate

Waldreservate bezwecken in erster Linie die Erhaltung und Förderung der biologischen, standörtlichen und strukturellen Vielfalt im Wald sowie das Gewähren einer natürlichen und nach Möglichkeit ungestörten Waldentwicklung. Die Waldgesetzgebung von Bund und Kanton sieht vor, dass zur Erhaltung der Artenvielfalt von Flora und Fauna angemessene Flächen als Waldreservate ausgeschieden werden können. Im Kanton Solothurn sind über 10 % der Waldfläche als Waldreservate ausgeschieden. Das kantonale Waldreservatskonzept wurde anlässlich der Anpassung 2002 öffentlich aufgelegt und mit der Abstimmungskategorie Festsetzung in den Richtplan aufgenommen. Die Ausscheidung von neuen resp. die Arrondierung bestehender Waldreservate ist im Rahmen des Programms Biodiversität im Wald 2021-2032 möglich. Informationen, Grundsätze sowie das Waldreservatskonzept sind unter der entsprechenden Rubrik zum Programm zu finden.