Bewilligungen
Jagdrechtliche Ausnahmebewilligungen für verbotene Hilfsmittel
Jagdberechtigte benötigen zwei Ausnahmebewilligungen, wenn im Kanton Solothurn ein Nachtsichtzielgerät oder eine Gerätekombination mit vergleichbarer Funktion oder ein Schalldämpfer legal für die Ausübung der Jagd verwendet wird:
- Eine jagdrechtliche Ausnahmebewilligung der kantonalen Jagdbehörde.
- Eine waffenrechtliche Bewilligung der Kantonspolizei des Wohnsitzkantons (Waffenbüro) für den Erwerb oder Besitz eines solchen Gerätes.
Nach dem Besuch der Schulung "Verbotene Hilfsmittel auf der Jagd" kann eine jagdrechtliche Ausnahmebewilligung für die Verwendung eines Nachtsichtzielgerätes oder eines Schalldämpfers beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei beantragt werden. Die Ausnahmebewilligung der kantonalen Jagdbehörde kann dem Antrag beim Waffenbüro der Kantonspolizei zur Begründung beigelegt werden.
Nächste Schulung zu verbotenen Hilfsmitteln auf der Jagd:
Samstag, 08.06.2024 von 07:30 - 09:00 Uhr im Wallierhof, Riedholz
Die Schulung richtet sich an Mitglieder oder Jahresjagdgäste eines solothurnischen Jagdvereins mit gültigem solothurnischen Jagdpass. Die Teilnahme an der Schulung ist Voraussetzung für die Ausstellung einer Ausnahmebewilligung für verbotene Hilfsmittel (Erstausstellung und Erneuerung bestehender Bewilligungen).
Merkblätter und Gesuche verbotene Hilfsmittel
- Merkblatt Ausnahmebewilligung NSZG 03.2023 (pdf, 174 KB)
- Merkblatt Ausnahmebewilligung Schalldaempfer 03.2023 (pdf, 174 KB)
- Gesuch Nachtsichtzielhilfe 2023 (docx, 35 KB)
- Gesuch Schalldaempfer 2023 (docx, 36 KB)
Verfügungen
- Verfügung Bewilligung künstliche Lichtquellen (pdf, 123 KB)
- Verfügung Abschuss Neozoen SO (pdf, 106 KB)