Direktzahlungen und Förderprogramme

Hochstammobstgarten in Büsserach mit Sonnenaufgang

Die Direktzahlungen sind ein zentrales Element der Agrarpolitik. Mit der Agrarpolitik 2014–2017 hat der Bund das Direktzahlungssystem auf eine neue Basis gestellt. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft werden mit jeweils einer spezifischen Art der Direktzahlung gefördert. Die Direktzahlungen werden pro Flächeneinheit ausgerichtet. Bei den Direktzahlungen für das Tierwohl (Beiträge für «regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)», «Weidebeitrag» und «besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS)») ist die Anzahl gehaltener Tiere massgebend.

Die Voraussetzungen für die Direktzahlungen sind in der Direktzahlungsverordnung des Bundes geregelt. Die Massnahmen der Agrarpolitik des Bundes werden durch das Amt für Landwirtschaft umgesetzt, wobei die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter wie auch betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter laufend über Neuerungen informiert werden.

Im Agrarinformationssystem GELAN werden die Betriebe und Tierhaltungen erfasst und die dazugehörenden massgebenden Nutzflächen und Tiere abgebildet. Diese Daten bilden die Grundlage für den Vollzug der Direktzahlungen.

Pufferstreifen entlang von Waldrändern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen, oberirdischen Gewässern, Feucht- und Moorgebieten, mit einem Anwendungsverbot für Dünger und Pflanzenschutzmittel, sind ein wichtiger Bestandteil des ÖLN. Das Merkblatt «Pufferstreifen» zeigt, wie Sie die Breite dieser Streifen richtig abmessen und bewirtschaften.