Staatsaufsicht

Staatsaufsicht - was ist das?

Das AGEM nimmt für den Regierungsrat und den Kantonsrat die Staatsaufsicht über die Gemeinden wahr. Es genehmigt Reglemente, bearbeitet Beschwerden und beaufsichtigt die kommunale Verwaltungsführung und den Finanzhaushalt. Lesen Sie weiter auf unserer Seite Staatsaufsicht über die Gemeinden.

Gemeinden handlungsfähig erhalten

Mit Gemeinden sind Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden gemeint. Die Gemeinden nehmen ihre Aufgaben im Rahmen von Verfassung und Gesetz selbstständig wahr. Lesen Sie weiter auf unserer Seite Handlungsfähigkeit.

Reglemente

Die von der Gesetzgebung vorgeschriebenen rechtsetzenden Reglemente sind nur gültig, wenn sie vom Regierungsrat resp. Departement genehmigt worden sind. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite Gemeindereglement - Staatsaufsicht.

Praxis und Rechtsprechung Gemeinden

Das Gemeindegesetz ist die Grundlage des kommunalen Organisationsrechtes. Daraus resultieren mannigfaltige Rechtsfragen, welche hier direkt oder indirekt beantwortet werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Praxis und Rechtsprechung Gemeinden.