Sprachnachweis ab 01.01.2018

Nach § 15 lit. d des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes werden genügende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Behörden, Mitbürgerinnen und Mitbürgern gefordert. Verlangt werden Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Referenzniveau A2 schriftlich / B1 mündlich.  

Bei folgenden Personengruppen gilt der Sprachnachweis als erbracht: 

  • Personen deutscher Muttersprache
  • Personen, die während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht haben
  • Personen, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in Deutsch abgeschlossen haben
  • Kinder unter 12 Jahren

Auf besonderes Gesuch hin kann die Fachkommission Bürgerrecht vom Sprachnachweis dispensieren, wenn aus medizinischen oder anderen Gründen ein besonderer Härtefall vorliegt.  

Sprachzertifikate

Es werden nur Sprachnachweise akzeptiert, die über ein Testverfahren erlangt wurden, das internationalen Testgütekriterien entspricht. Die Liste der anerkannten Sprachzertifikate gibt Auskunft, welche Sprachzertifikate von Bund und Kanton akzeptiert werden, sofern sie die Mindestanforderung (A2 schriftlich / B1 mündlich) für die Einbürgerung ausweisen.  

Auf der Website fide für Sprachlernende finden Sie alle Infos zu den anerkannten Sprachzertifikaten und Institutionen.

Sprachnachweise können im Kanton Solothurn aktuell bei folgenden Institutionen absolviert werden:

  • Volkshochschule Solothurn
  • Migros Klubschule Solothurn
  • ECAP-Stiftung Solothurn

Die Sprachnachweise können auch in den Institutionen ausserhalb des Kantons Solothurn erlangt werden.

Die Bürger- und Einheitsgemeinden verwenden für den Sprachnachweis folgendes Formular: