Privatpersonen und selbständig Erwerbende

Das solothurnische Steuergesetz bestimmt, dass die Steuerpflichtigen alljährlich eine Steuererklärung einreichen müssen. Der Umfang und die Beilagen variieren, je nachdem ob man verheiratet oder ledig ist, berufstätig oder pensioniert, angestellt oder selbständig erwerbend. Sie finden hier die dazu benötigten Formulare, den Link zu eTax (Anwendung zum Ausfüllen der Steuererklärung) sowie den Link zum Steuerbuch. Ausserdem haben Sie die Möglichkeit, Fristverlängerungen online zu beantragen und Ihre Steuern zu berechnen. Junge Erwachsene, die erstmals steuerpflichtig sind, können sich im Jugendbrief über ihre Pflichten orientieren. Allen Privatpersonen und selbständig Erwerbenden steht zudem das Solothurner Steuerbuch zur Verfügung.