Erbschaftsamt

Das Erbschaftsamt betreut die Abwicklung von Nachlässen:

  • Aufnahme von Erbschaftsinventaren
  • Eröffnung von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten
  • Ausstellen von Erbenbescheinigungen

Für die Abwicklung des Nachlasses ist diejenige Amtschreiberei zuständig, in deren Amtskreis der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.