Primarstufe mit Kindergarten

Im Kindergarten- und im Primarschulunterricht erwirbt ein Kind schrittweise die Grundlagen der Sozialkompetenz und der schulischen Arbeitsweise. Es vervollständigt und festigt insbesondere die sprachlichen und mathematischen Fähigkeiten. Aufgrund seiner Entwicklung und seiner emotionalen Reife wird es durch besondere Massnahmen zusätzlich unterstützt.

Kindergarten

Kinder werden mit dem vollendeten vierten Lebensjahr (Stichtag 31. Juli) eingeschult. Die Eltern können nach Rücksprache mit der Schulleitung entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später eingeschult werden soll. Eine frühere Einschulung ist ausgeschlossen.

Für den Kindergartenunterricht gilt der Solothurner Lehrplan (Lehrplan 21).

Orientierungspunkte Kindergarten

Die „Orientierungspunkte Kindergarten: sprachliche und mathematische Grunderfahrungen“ unterstützen die Kindergartenlehrpersonen, den Kindergartenalltag zu planen und zu gestalten. Sie stellen auch eine Gesprächsgrundlage zwischen den Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule dar. Sie dienen dazu, den Übergang innerhalb des 1. Zyklus (Kindergarten und Primarschule 1./2. Klasse) zu erleichtern. Die Verwendung der Orientierungspunkte ist freiwillig.

Die Orientierungspunkte Kindergarten wurden von der PH FHNW entwickelt und in allen vier Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz erprobt.

Gedruckte Broschüren können beim Volksschulamt bezogen werden (vsa@dbk.so.ch).

Primarschule

Die Primarschule (1.- 6. Klasse) vermittelt den Schülerinnen und Schülern die Grundlagen der elementaren Kulturtechniken, des Lesens, Schreibens, Rechnens sowie der informatischen Bildung. Sie ist auf eine ausgewogene Bildung der menschlichen Kräfte bedacht: Körper, Verstand, Gemüt, Wille, Gemeinschaftssinn sowie handwerkliche und künstlerisch-schöpferische Fähigkeiten werden gleichermassen angeregt, gepflegt und gefördert

Übertritt in die Sekundarschule

Am Ende des 6. Primarschuljahres erfolgt der Übertritt in drei verschiedene Anforderungsniveaus der Sekundarschule. Das Übertrittsverfahren ist für den ganzen Kanton einheitlich und berücksichtigt sowohl die Leistungen über längere Zeit, die Leistungsentwicklung und die Passung zu den Anforderungsniveaus der Sekundarschule I. Der Übertritt wird mit den Eltern besprochen und erfolgt in der Regel über die Empfehlung der Lehrperson mit Klassenleitungsfunktion.

Das Verfahren soll im Verlaufe der fünften und sechsten Primarklasse allen Beteiligten helfen, jenen Schultyp zu finden, in dem der Schüler oder die Schülerin am besten gefördert werden kann. Lehrpersonen, Lernende und Eltern wirken an diesem Prozess mit.

Jeder 6. Klasse stehen vier Lektionen Teamteachingunterricht zur Verfügung. Schulen, die über ein klassenübergreifendes pädagogisches Konzept verfügen, können diese Lektionen auch für Projekte einsetzen. Diese Lektionen unterstützen den Selektionsprozess, die Schüler und Schülerinnen eignungsgerecht einem Schultyp der Sekundarschule zuzuteilen.

Mehr Informationen zum Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I finden Sie hier.