Schulführung

Schulführungsmodell Kanton Solothurn

Die Einwohnergemeinden und Schulkreise sind die Schulträger der Volksschulen (ohne Sonderschulen). Die Schulen werden durch eine Schulleitung als pädagogisches Dienstleistungszentrum geführt. Der Kanton steuert die Schulen mittels Leistungsvereinbarung.

Kommunale Aufsichtbehörde / Gemeinderat

Der Gemeinderat führt die Schule strategisch. Gleichzeitig übt er die kommunale Aufsicht aus. Seine Hautaufgaben sind:

  • Festlegung des Schulangebot nach Vorgabe des Kantons;
  • Ausgestaltung der Schulleitung;
  • Leistungsvereinbarung mit Kanton und Leistungsauftrag an Schulleitung;
  • Sach- und Finanzplanung;
  • Genehmigung Leitbild und Schulprogramm;
  • Anstellung Schulleitung;
  • Sicherstellung der Schulanlagen;
  • Einhaltung des Voranschlags.

Die kommunale Aufsichtsbehörde ist erste Beschwerdeinstanz bei Einscheiden der Schulleitung. Für Beschwerden in Leistungs- und Disziplinarsachen ist das Departement zuständig.

Schulleitung

Die Schulleitungen führen die Schulen operativ. Ihre Hauptaufgaben sind:

  • Verantwortung für das Erreichen der Wirkungsziele;
  • Personalführung;
  • fachliche und administrative Leitung;
  • Schul- und Qualitätsentwicklung.

Die Schulleitung gilt als Behörde und kann in zugewiesenen Bereich Verfügungen erlassen und Anordnungen treffen.

Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Volksschule

Im Berufsauftrag werden die verschiedenen Arbeitsfelder der Lehrpersonen festgehalten und in Übereinstimmung mit der Arbeitszeit gebracht. Die Basis dafür bilden bestehende Gesetze und Verordnungen. Der Berufsauftrag schafft bezüglich der Arbeit der Volksschullehrpersonen Transparenz und Erwartungsklarheit. Er dient den Lehrerinnen und Lehrern als Orientierung und den Schulleitenden als Führungsinstrument. Zudem unterstützt er die Planung von Entwicklungsaufgaben.

Volksschulamt / Kantonale Aufsichtsbehörde

Das Volksschulamt sorgt für die Umsetzung der vom Parlament und Regierungsrat beschlossenen Volksschulbildung. Das Amt steuert die Schulen mit Leistungsvereinbarungen. Es entscheidet namens des Departements in Beschwerdefällen.