Besoldungen Lehrpersonen

Die angefügten Tabellen beinhalten die Besoldungsgrundlagen für die tägliche Arbeit der kommunalen Aufsichtsbehörden, Schulleitungen, Finanz- und Schulverwaltungen. Ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden.

Empfehlungen Besoldungen kommunale Musikschulen

Besoldungen Kalenderjahr 2023 inkl. Stellvertretungen (gültig ab 1. Dezember 2023)

Der Regierungsrat hat der 71. Änderung des Gesamtarbeitsvertrag zugestimmt. Neu werden Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die bereits als Lehrpersonen oder Lehrbeauftragte an der Schule angestellt sind, für die Stellvertretungslektionen entsprechend ihrer ordentlichen Anstellung entschädigt.

Für Stellvertretende ohne ordentliche Anstellung  an derselben Schule gelten neu Tarifstufen. Diese können in der Lohntabelle (im dritten Reiter/Arbeitsblatt) abgefragt werden (Eingabe der ordentlichen Lohnklasse für den zu erteilenden Unterricht gemäss § 384 GAV in das gelbe Feld).

Lehrpersonen und Lehrbeauftragte, welche nach Erreichen der Altersgrenze als Stellvertretende engesetzt werden, werden für die Stellvertretungslektionen mit dem Grundlohn und dem Erfahrungszuschlag im Zeitpunkt, in welchem sie das 65. Altersjahrs vollendet hatten, entschädigt.

Die GAV-Änderung tritt auf den 1. Dezember 2023 in Kraft.