Lernende

Eine berufliche Grundbildung kann antreten, wer das 15. Altersjahr vollendet hat und aus der obligatorischen Schulzeit entlassen ist. Bei vorzeitiger Schulentlassung oder Unterschreitung des Mindestalters kann das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen eine Sonderbewilligung ausstellen.

Lehrstellensuche

Alle offenen Lehrstellen im Kanton Solothurn sind im Lehrstellennachweis (LENA) ausgeschrieben. Ausserdem finden Sie auf dieser Homepage hilfreiche Informationen für die Zeit vor, während und nach der beruflichen Grundbildung.

Im Lehrfirmenverzeichnis (LEFI) sind alle Betriebe aufgeführt, die über eine Ausbildungsbewilligung verfügen. Vom Lehrbetrieb erhalten Sie Informationen über die Möglichkeit eine Schnupperlehre oder ein Praktikum zu absolvieren.

Lehrvertrag

Der Lehrvertrag muss vor oder spätestens zu Beginn einer beruflichen Grundbildung vorliegen und bildet die Grundlage jedes Lehrverhältnisses. Er bedarf der Genehmigung des Amtes für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen. Die berufliche Grundbildung beginnt in der Regel am 1. August.