Medienmitteilungen 2017

Täuschendes Vorgehen bei Investments - Staatsanwaltschaft mahnt zur Vorsicht

  • 04.04.2017

Solothurn, 4. April 2017 – Die Staatsanwaltschaft führt im Zusammenhang mit betrügerischem Vorgehen bei Investments drei Strafverfahren. Gemäss derzeitigen Erkenntnissen nimmt die Täterschaft telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit potentiellen Investoren auf und wirbt für angeblich lohnende Finanzprodukte. Die einbezahlten Gelder werden jedoch nicht investiert und es erfolgt keine Gewinnauszahlung. Die Staatsanwaltschaft warnt davor, sich auf solche Investitionen einzulassen.